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Aufgrund der Coronaschutzverordnung NRW sind Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-) Einrichtungen unzulässig. Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 31.01.2021 noch untersagt. Bitte bleiben Sie gesund. |
Auch Trauungen finden weiterhin im Schloß Borbeck statt.
Das Kulturzentrum Schloß Borbeck ist über folgende E-Mail zu erreichen:birthe.marfording@schlossborbeck.essen.de
Die Gastronomie Schloß Borbeck ist weiter für Sie da.
Auch Trauungen finden weiterhin im Schloß Borbeck statt.
Das Kulturzentrum Schloß Borbeck ist über folgende E-Mail zu erreichen:
birthe.marfording@schlossborbeck.essen.de